“Erfüllt mein Produkt die gesetzlichen Vorgaben des Landes, in das ich importieren will?”
“Welches Recht ist auf das Rechtsverhältnis mit meinem ausländischen Geschäftspartner anwendbar?”
“Welches Gericht ist (international) zuständig, wenn ich einen Rechtsstreit mit meinem ausländischen Geschäftspartner führen muss?”
“Kann ich meine aktuellen Einkaufs- und Lieferbedingungen auch gegenüber ausländischen Geschäftspartnern verwenden? Was muss ich dabei beachten?”
Wenn deutsche Unternehmer mit ausländischen Geschäftspartnern Geschäfte machen und ihre Dienstleistungen und Produkte im Ausland anbieten wollen, müssen sie sich auch mit ausländischen/internationalen Vorschriften und EU-Vorschriften befassen.
Wenn Sie mit ausländischen Unternehmen Verträge abschließen wollen, kann LegalLink für Sie diese Fragen beantworten und Sie weiter umfassend auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts beraten und unterstützen.
Ich verfüge des Weiteren über Kenntnisse und Erfahrung unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Internationales Privatrecht
- Internationale (Handels-)Übereinkommen
- UN-Kaufrechtübereinkommen (CISG)
- New Yorker Übereinkommen über Schiedsgerichtsbarkeit und -verfahren
- CMR-Übereinkommen für internationales Transportrecht
- EU-Verordnungen und EU-Richtlinien
- Internationale Handelsvertreterverträge und Vertriebsverträge
- Eigentumsvorbehalt im Ausland
- Etc.